Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG (Bescheidbeschwerde, Legitimation, Rechtsverletzung, Möglichkeit der Änderung der Rechtsstellung des Beschwerdeführers durch Bescheidaufhebung; keine, bereits erfolgter Ablauf eines beantragten Bewilligungszeitraumes)
§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung, Gegenstandslosigkeit, Verfahrenseinstellung; Ablauf eines Bewilligungszeitraumes)