Art 132 B-VG (Säumnisbeschwerde, Legitimation, keine, Wegfall des subjektiven Rechts des Beschwerdeführers auf Sachentscheidung im Verwaltungsverfahren)
VwGH 23.03.1995 94/18/0712 (Säumnisbeschwerde)
Durch den am 6. 4. 1994 bei der bel Beh eingelangten DevolutionsA fand kein Zuständigkeitsübergang hinsichtl der SachE mangels Vorliegens der Voraussetzungen für einen DevolutionsA, näml der E-Pflicht der UnterBeh statt. Das subj Recht des Bf auf SachE fiel durch die Zurückziehung des A auf Erteilung einer Bew nach dem AufenthaltsG bei der ErstBeh am 31. 3. 1993 weg. Eine Säumigkeit der Beh 1. Inst zur E in der Sache war ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. Dem Bf fehlt daher die Legitimation zur SäumnisBeschw wegen Nichtentscheidung der bel Beh über den DevolutionsA vom 6. 4. 1994. Zurückw.