§ 4 StVO (Verkehrsunfall; bloß geringfügiger Sachschaden)
§ 4 Abs 1 StVO (Verhalten bei Verkehrsunfall; fahrlässige Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 1 StVO )
§ 4 Abs 5 zweiter Satz StVO (Verständigungspflicht; Entfall bei gegenseitigem Nachweis von Name und Adresse der Beteiligten; fehlender Identitätsnachweis ist objektive Bedingung der Strafbarkeit; Identitätsnachweis durch persönliche Bekanntschaft)