§ 18a KOVG (Hilflosenzulage, ständige Wartung und Hilfe einer anderen Person; Unterstützungsbedarf bei Speisenzubereitung, soziale Dienste, Essen auf Rädern)
§ 76 KOVG (Härteausgleich, besondere Härte des Einzelfalls; keine mangelnde Schwerbeschädigteneigenschaft, keine ständige Wartung)