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VwGH 6. 9. 1995, 94/12/0054 (HOCHSCHULWESEN)

JudikaturHOCHSCHULWESENZfV 1996/1916ZfV 1996, 738

§ 49 Abs 1 KHStG (Nostrifizierung, Abschluss eines gleichwertigen ausländischen Studiums; Gleichwertigkeitsprüfung, Einbeziehung nur solcher Fächer, die durch Nachweise belegt werden)

§ 49 Abs 5 KHStG (Nostrifizierung unter Bedingungen, wenn einzelne Voraussetzungen nicht zutreffen; nicht wenn mehr als die Hälfte der Lehrveranstaltungen nicht nachgewiesen werden konnte)

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