§ 69 Abs 4 GewO 1994 (Schutzbestimmungen, Vorschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung einer Gefährdung von Leben oder Gesundheit von Menschen oder zur Vermeidung von Belastungen der Umwelt durch Bezirksverwaltungsbehörde; Gewerbetreibender, Pächterin, Beendigung des Pachtverhältnisses, Berufungslegitimation, keine)