§ 28 Abs 1 Z 2 GewO 1994 (Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis, hinreichende tatsächliche Befähigung, notwendige Ermittlungsschritte; Mitwirkungspflicht des Nachsichtswerbers)
VwGH 28.02.1995, 94/04/0195