Art 119a Abs 5 B-VG (Gemeindeentscheidung, eigener Wirkungsbereich, Vorstellung; Bindungswirkung der Vorstellungsentscheidung, Grenzen; Änderung der Rechtslage; Prüfung des Gemeindebescheids an Hand der Rechtslage zum Zeitpunkt der Gemeindeentscheidung; Anwendung der neuen Rechtslage selbst dann, wenn Vorstellungsentscheidung nach Inkrafttreten des Gesetzes, aber auf die alte Rechtslage bezogen)
VwGH 14.09.1995, 95/06/0114