§ 10 Abs 1 Z 1 FrG (Sichtvermerksversagung, Bestehen eines rechtskräftigen Aufenthaltsverbotes, Erhebung einer Beschwerde an die Gerichtshöfe öffentlichen Rechts unmaßgeblich)
VwGH 23.03.1995, 95/18/0051
Für den Tatbestand des § 10 Abs 1 Z 1 FrG ist entscheidend, dass in dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angef B maßgebenden Zeitpunkt seiner Zustellung gegen den Bf ein rk Aufenthaltsverbot bestand. Diese Frage hängt nicht davon ab, ob gegen den BerufungsB, mit dem das Aufenthaltsverbot erlassen wurde, eine Beschw an den VwGH erhoben werden soll. Selbst die - bereits erfolgte - Einbringung einer derartigen Beschw ändert nichts an den Wirkungen des damit angef B (vgl Oberndorfer, Die Österr VerwGerichtsbarkeit, 116).