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VwGH 23. 3. 1995, 94/18/0588 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1996/1878ZfV 1996, 727

§ 13 Abs 1 AufenthaltsG (bestehende Berechtigungen zum Aufenthalt von Fremden bleiben durch Inkrafttreten des AufenthaltsG unberührt, Beantragung einer Bewilligung nach dem AufenthaltsG mit Ablauf der Geltungsdauer der vorhergehenden Berechtigung; Frist hinsichtlich ihres Endes, nicht hinsichtlich ihres Beginnes fixiert)

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