§ 3 Abs 1 ElektrotechnikG (Sicherheitsmaßnahmen auf dem Gebiet der Elektrotechnik, Elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen, Betriebssicherheit; Dampfreinigungsgerät, Aufschriften zur Warnung, Anbringung in geforderter Weise, Anbringung an der Unterseite)
§ 9 Abs 4 Z 2 ElektrotechnikG (Überwachung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel, Untersagung des Inverkehrbringens)