§ 38 Abs 2 BDG (Versetzung von Amts wegen, wichtiges dienstliches Interesse; Spannungsverhältnis, Feststellung der Ursachen, häufige Krankenstände allein nicht ausreichend)
VwGH 06.09.1995, 95/12/0144
Wenn sich aus dem Verf ergibt, dass die (Mit-)Ursache der Spannungen zw dem Bf und seinem Vorgesetzten in häufigen „Krankenständen“ des Bf zu suchen ist, so stellt die Versetzung für sich allein weder eine adäquate Rechtsfolge einer allfälligen Rechtswidrigkeit noch eine Lösung des zugrundeliegenden Problems dar. Sollte der Verdacht bestehen, dass die „Krankenstände“ des Bf nicht berechtigt waren, dass also rechtl keine Dienstunfähigkeit gegeben war, müsste dies wohl vorrangig zu anderen dienstrechtl bzw besoldungs- und allenfalls disziplinarrechtl Folgen führen.