§ 2 Stmk LBeamtenG (Anwendbarkeit der DP)
§ 21 DP (Pflichten des Beamten)
§ 22 Abs 4 DP (Pflicht zur Erhaltung des Vertrauens der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben; Verletzung durch Übernahme einer unvereinbaren Aufgabe gegen Entgelt, hier Mitwirkung des Leiters der Gemeindeprüfung am Rechenwerk einer Gemeinde)