§ 6 Abs 1 lit b Tir FLG 1978 (wesentliche Veränderung von Bauwerken, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Wege und ähnliche Anlagen; Bewilligungsbedürftigkeit durch Agrarbehörde)
Tir FLG 1978 (die aus dem Eigentum an in das Z-Verfahren einbezogenen Grundstücken erfließende Parteistellung in einem Wasserrechtsverfahren geht nicht auf die Z-Gemeinschaft über)