§ 3 Abs 12 Stmk ROG 1974 (Planungsziele; dem Wohl der Bevölkerung dienende Ordnung der Landschaft, Erhaltung, Gestaltung, Pflege, Schutz vor Beeinträchtigungen; insbesondere für Gebiete, die als Landschaftstypus charakteristisch;
§ 3 Abs 12 Stmk ROG 1974 (Planungsziele; dem Wohl der Bevölkerung dienende Ordnung der Landschaft, Erhaltung, Gestaltung, Pflege, Schutz vor Beeinträchtigungen; insbesondere für Gebiete, die als Landschaftstypus charakteristisch;