§ 39 Abs 1 Stmk BauO 1968 (Rauchfänge und Abgasfänge; Anforderungen; Darstellung der erforderlichen Details in den Plänen)
§ 59 Abs 4 Stmk BauO 1968 (Pläne für Zu- und Umbauten; Darstellung abzutragender Bauteile gelb, neu zu errichtender rot)
- (Baubewilligung; an Hand von Plänen, nicht bezogen auf einen faktischen Zustand)