§ 38 Abs 2 BDG 1979 (Versetzung, wichtiges dienstliches Interesse, Kriterien, Funktionsfähigkeit und Rechtmäßigkeit der Verwaltung; im Verhalten eines Dienststellenleiters begründetes Spannungsverhältnis; grobe Führungsmängel)
§ 38 Abs 3 Z 4 BDG 1979 (Vorwurf schwerer Dienstpflichtverletzungen, selbständige Beurteilung durch die Dienstbehörde und die Berufungsbehörde)