§ 2 Abs 1 ZDG (Recht auf Ausnahme von der Wehrpflicht; Verletzung durch Feststellung, die an die im Informationsblatt angegebene Behörde übersendete Zivildiensterklärung habe Ausnahme nicht bewirkt)
§ 5 Abs 1 ZDG (Informationspflicht über Möglichkeiten der Zivildiensterklärung; analoge Anwendung des § 61 Abs 4 AVG )