Art 18 Abs 2 B-VG (Legalitätsprinzip; Verordnungserlassung, aufgrund der Gesetze; erhöhte Beachtung von Verfahrensvorschriften im Bereich verdünnter Legalität, Raumpläne; Verordnung eines Gemeindeorgans betreffend die bauliche Nutzung, keine Verfahrensvorschriften wie bei Flächenwidmungsplänen oder Bebauungsplänen; Anwendung der Grundsätze der Rechtsprechung zu Raumplänen; Zwang zu Ermittlungsverfahren)
VfGH 28.11.1995, V 107/95