Art 144 Abs 1 B-VG (Beschwerde; Zurückweisung mangels Bescheidcharakters, Aufsichtsrecht im Strafvollzug)
VfGH 25.09.1995, B 406/95
Das BMJ begnügte sich in seinem Schreiben an den Leiter der Justizanstalt Stein mit der Mitteilung, dass die Beschw des Strafgefangenen zu aufsichtsbeh Verfügungen nicht Anlass biete. Auf die Handhabung des Aufsichtsrechte besteht aber kein Rechtsanspruch (VfSlg 3792/1960). Dem vorliegenden Schreiben kommt daher ein indiv-normativer Inhalt nicht zu; es ist kein B.