Art 139 Abs 1 letzter Satz B-VG (Verordnungsprüfung, Individualantrag, Legitimation, keine; kein unmittelbarer Eingriff in die Rechtssphäre; Ausnahmebescheid hinsichtlich der Wirkungen der bekämpften Assanierungsverordnung nach StEG für das Grundstück des Bf)