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VfGH 28. 11. 1995, G 87/95, V 68/95 (GELD-, KREDIT-, BÖRSE-, BANKWESEN)

JudikaturGELD-, KREDIT-, BÖRSE-, BANKWESENZfV 1996/1752ZfV 1996, 649

§ 32 Abs 2 BörseG (Verpflichtung der Börsekammer zur Bestellung einer ausreichenden Anzahl von Börsesensalen, wenn nicht ausschließlich automatisches Handelssystem)

§ 56 Abs 1 BörseG (Handelsablauf)

§ 58 Abs 1 BörseG (Handelssysteme; Vollversammlung kann automatisches Handelssystem beschließen)

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