§ 1a Abs 2 Z 3 RAO (RA-Gesellschaften; Angabe des Kanzleisitzes der Gesellschaft)
§ 21c Abs 7 RAO (RA-Gesellschaft darf nur 1 Kanzleisitz haben; kein Verstoß gegen EU-Recht, kein Fall der sog Inländerdiskriminierung)
RL 77/249/EG des Rates zur Erleichterung der tatsächl Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der RAe (Tätigwerden einer RA-Ges aus einem Mitgliedsstaat der EU in Österr; kein Fall einer Inländerdiskriminierung durch § 21c Abs 7 RAO )