§ 122 Abs 1 WRG (Einstweilige Verfügungen zum Schutz Dritter auf deren Antrag; Darlegung des Vorliegens von Gefahr im Verzug)
VwGH 28.03.1995, 93/07/0072
Der Hinweis der Bf unter Bezugnahme auf GA aus anderen - insb wasserrechtl - Verf auf die von einer Abtiefung im Unterlauf des K-Baches ausgehende Gefährdung des bedrohten Bestandes ihrer Liegenschaften reicht nicht aus, um darzulegen, dass tatsächl Gefahr im Verzug vorliegt und somit ein sofortiges Enschreiten durch die Beh zur Abwendung dieser Gefahr erforderl gewesen wäre. Abw.