§ 74 Abs 1 lit a WRG (Wassergenossenschaft, Bildung durch behördliche Anerkennung einer freien Vereinbarung)
§ 75 Abs 1 WRG (Möglichkeit der Umbildung einer freiwilligen Genossenschaft in eine mit Beitrittszwang; Beschlussfassung über Satzungsänderung ohne Einbeziehung der widerstrebenden Minderheit; in Satzung einer freiwilligen Genossenschaft verankerte Möglichkeit zur Umbildung in Genossenschaft mit Beitrittszwang)