§ 68 Abs 1 AVG (rechtskräftiger Bescheid, neuerliches Ansuchen, Zurückweisung; entschiedene Sache; Antrag auf Verlängerung der Erfüllungsfrist eines verwaltungspolizeilichen Auftrags)
§ 129 Abs 2 und 4 Wr BauO (Eigentümer, Bauwerk, Erhaltungspflicht; Baugebrechen; Beseitigungsauftrag unter Fristsetzung; Verlängerung der Frist; keine ausdrückliche Bestimmung; Verlängerungsantrag wegen entschiedener Sache zurückzuweisen)