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VwGH 27. 6. 1995, 95/04/0037 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1996/1696ZfV 1996, 630

§ 66 Abs 2 AVG (Berufungsentscheidung, Zurückverweisung, Verhandlungserfordernis, Begründungserfordernis; Sachverständigengutachten allein keine Grundlage)

VwGH 27.06.1995, 95/04/0037

Die bel Beh ging - entspr der Begr des angef B - davon aus, dass die Ermittlungen zur Beurteilung der Lärmimmissionen so mangelhaft seien, dass sie zur Gänze wiederholt werden müssten und erst darauf aufbauend ein medizin AmtsSV-GA eingeholt werden könne. Selbst wenn diese Auffassung zutreffend wäre, so ist doch nicht zu erkennen und es wird dies von der bel Beh im angef B auch nicht dargelegt, weshalb diese Beweisaufnahmen nur in Form von Rede und Gegenrede mögl sein sollten. Der Umstand der Ergänzungsbedürftigkeit des Verf durch die Einholung von SV-GA bildet für sich allein noch keinen Grund für eine solche Annahme und berechtigt daher nicht schon allein die Beh zu einer kassator E iSd § 66 Abs 2 AVG.

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