§ 68 Abs 2 AVG (Zurückweisung einer Berufung aufgehoben, Wirkung ex nunc, keine Beschwer durch Verlust der vorläufigen Aufenthaltsberechtigung)
VwGH 02.03.1995, 94/19/0433
Die bel Beh wies die Berufung des Bf gegen den seinen Asylantrag abweisenden B des Bundesasylamtes zurück, weil der angef Erledigung mangels gesetzeskonformer Fertigung keine B-Qualität zukomme. Dieser ZurückweisungsB wurde gem § 68 Abs 2 AVG aufgehoben.