§ 46 Abs 2 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, fälschliche Einräumung eines Rechtsmittels im anzufechtenden Bescheid und tatsächliche Ergreifung dieses Rechtsmittels durch Partei; Zuständigkeit des VwGH zur Entscheidung über einen an den VfGH gerichteten Wiedereinsetzungsantrag nach Ablehnung der Behandlung und Abtretung der Beschwerde an den VwGH)
VwGH 09.03.1995, 95/18/0348