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VwGH 27. 6. 1995, 95/04/0041 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1996/1576ZfV 1996, 609

§ 87 Abs 2 GewO 1994 (Gewerbeberechtigung, Entziehung nach Abs 1 Z 2, Absehen wenn Gewerbeausübung vorwiegend im Interesse der Gläubiger; Mitwirkungspflicht der Partei)

VwGH 27.06.1995, 95/04/0041

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