§ 13 Abs 3 GewO 1994 (Rechtsträger, Konkurseröffnung oder Abweisung des Antrages mangels Deckung der Kosten des Konkursverfahrens, Ausschluss von Gewerbeausübung als Gewerbetreibende; Ausschluss von Personen, die offenbar wirtschaftlich besonders unzuverlässig)
§ 13 Abs 4 GewO 1994 (Nichtanwendung des Abs 3 bei Erfüllung eines Zwangsausgleiches)