§ 91 Abs 2 GewO 1994 (Juristische Person oder Personengesellschaft des Handelsrechtes, Entziehungsgründe des § 87 bei Person mit maßgebendem Einfluaa auf Betrieb der Geschäfte, Entfernungsauftrag, Gewerbeberechtigungsentziehung bei Nichtentfernung; keine Prüfung des § 87 Abs 2 bis 6 und § 26 )
VwGH 21.03.1995, 95/04/0028