§ 5a Abs 1 FrPG (Schubhaftbeschwerde, UVS, Prüfungsumfang; Prüfung der Abschiebungshindernisse, wenn Antragstellung nach § 54 FrG nicht möglich war, konkretes Tatsachenvorbringen erforderlich)
§ 54 FrG (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung, Antragstellungsmöglichkeit während Ausweisungs- oder Aufenthaltsverbotsverfahrens)