§ 15 Abs 1 Z 1 GehG (Nebengebühren, Überstundenvergütung)
§ 15 Abs 2 GehG (Pauschalierung der Nebengebühren; kein Rechtsanspruch, Antrag auf Überstundenvergütung bei Anordnung zusätzlicher Überstunden)
§ 15 Abs 6 GehG (pauschalierte Nebengebühr, Neubemessung; wesentliche Änderung des Sachverhaltes, Änderung der Überstundenanordnung)