§ 55 Abs 1 PG (Besonderheiten der Anrechnung, Anrechnung der bedingten Ruhegenussvordienstzeiten bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Voraussetzung ist Erlassung eines Bescheides, keine Prüfung, ob Dienstbehörde hätte einen Bescheid erlassen müssen; Klärung, ob sich der Beamte aufgrund einer rechtswirksamen Erklärung nach § 15 Abs 1 BDG im Ruhestand befindet als Vorfrage)