§ 74b Abs 1 Z 2 Grazer Dienst- und GehaltsO (Verwendungszulage, Dienst, der regelmäßig nur von Beamten einer höheren Dienstklasse erwartet werden kann; § 30a Abs 1 GehG inhaltlich vergleichbar, maßgeblich ist Dienstklasse der Vergleichsbeamten im Zeitpunkt ihrer Betrauung mit der vergleichbaren Verwendung)
§ 30a Abs 1 GehG (Verwendungszulage)