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VwGH 17. 5. 1995, 95/12/0021 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 1996/1498ZfV 1996, 587

§ 13 Abs 3 NGZG (Gutschrift von Nebengebührenwerten für die Zeit vom 1. 1. 1972, Antragstellung binnen einem Jahr ab Kundmachung; Zurückweisung eines Antrages als verspätet, auch wenn § 13 NGZG nicht ausdrücklich genannt und der Antrag bei meritorischer Entscheidung abzuweisen gewesen wäre)

VwGH 17.05.1995, 95/12/0021

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