§ 43 Abs 2 BDG (allgemeine Dienstpflichten, Verletzung, Herabsetzung des Vertrauens der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der Aufgaben; Exekutivbeamter, erheblicher Schuldenstand im Zusammenhang mit außerdienstlichen Geschäftsbeziehungen zu Prostituierten)
§ 92 Abs 1 Z 4 BDG (Disziplinarstrafen, Entlassung)