§ 73b GehG (Wachebeamte, Dienstzulage; bescheidmäßige Zuerkennung einer Zulage, aus gleichwertiger Verwendung in einem davor gelegenen Zeitraum folgt kein Anspruch auf Zulage für diesen Zeitraum, Feststellung des Aufgabenbereiches der typischerweise mit Richtverwendung verbunden ist, Prüfung der Gleichwertigkeit der Verwendung mit dieser Richtverwendung)
VwGH 22.02.1995, 92/12/0150