§ 24 Abs 3 Sbg ROG 1992 (Flächenwidmungsplan, Ausschluss der Wirkungen auf Antrag für bestimmtes Projekt; Ausnahmebewilligung, Voraussetzungen; kein Widerspruch zum räumlichen Entwicklungskonzept bzw der erkennbaren Planungsabsicht, Ermessensentscheidung; absolute Verbote für Apartmenthäuser, Einkaufszentren)