§ 53 Abs 1 lit i Tir BauO (Bauliche Anlage, ohne Baubewilligung, Benützung; Verwaltungsübertretung; Adressat der Benützer; Feststellung, welche juristische Person Einkaufsmarkt betreibt; vertretungsbefugte Organe oder verantwortlicher Beauftragter nach § 9 VStG)
§ 9 Abs 2 VStG (juristische Person, Einhaltung von Verwaltungsvorschriften; Bestellung verantwortlicher Beauftragter)