§ 57 Stmk BauO 1968 (Bewilligungspflicht; Bewilligung für Zubau, Untergang des Altbestandes; keine Konsumation der Bewilligung für den Zubau; Antrag auf Bewilligung einzelner Mauern, die gemeinsam mit dem konsentierten Zubau vollständiges Bauwerk ergeben sollen)
VwGH 18.05.1995, 94/06/0266