§ 19 Abs 2 Nö ROG (Grünland, entsprechende Ausweisung der Nutzungsarten)
§ 19 Abs 4 Nö ROG (Grünland, zulässige Bauten; für eine nach Abs 2 zulässige Nutzung; Land- und Forstwirtschaft; Kriterien für das Vorliegen einer nebenberuflichen landwirtschaftlichen Tätigkeit)