vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 20. 6. 1995, 94/05/0172, 0180 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1996/1432ZfV 1996, 565

§ 75 Abs 4 Wr BauO (Gebäudehöhe, Gebäude an der Baulinie, Straßenfluchtlinie, Verkehrsfluchtlinie)

§ 75 Abs 5 Wr BauO (Anwendung des Abs 4, verschiedene Höhe der Hauptfronten für Eckbauplatz; größere Höhe auf Länge von 15 m auch für die andere Hauptfront, wenn Übergang auf die kleinere Höhe innerhalb desselben Bauplatzes durchgeführt wird)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!