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VwGH 30. 5. 1995, 93/05/0125 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1996/1427ZfV 1996, 563

§ 71 Wr BauO (Bauten vorübergehenden Bestandes, Bewilligung auch wenn der Bauordnung nicht voll entsprochen; entgegenstehende subjektiv-öffentliche Rechte, Zustimmung des Berechtigten erforderlich; fundierte Einfriedung)

§ 79 Abs 6 Wr BauO (Vorgärten und Abstandsflächen, gärtnerische Ausgestaltung; Stiegenabgänge, Stützmauern, Zufahrten und Rampen im unbedingt notwendigen Ausmaß; Pflichtabstellplatz in der Abstandsfläche)

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