§ 4 AsylG (Ausdehnung des Asyls ua auf den Ehegatten; Aufenthaltsberechtigung nach § 5 AsylG 1968 )
VwGH 07.04.1995, 94/02/0501
Zu Unrecht beruft sich die Bfin auf § 4 des AsylG 1991, betr die „Ausdehnung“ der Asylgewährung ua auf den Ehegatten. Aus dem dbzgl A der Bfin vom 24. 11. 1994 geht näml hervor, dass ihrem Ehegatten die (vorläufige) Aufenthaltsberechtigung nach § 5 des AsylG 1968 (BGBl 126) zustehen soll. Im Hinblick auf das Fehlen einer ÜbergangsBest in Ansehung einer derartigen Aufenthaltsberechtigung (vgl insb § 25 Abs 3 des AsylG 1991) kommt eine Ausdehnung iSd § 4 des AsylG 1991 auf eine Aufenthaltsberechtigung nach § 5 des AsylG 1968 nicht in Betracht. Abw.