§ 19 FrG (Schutz des Privat- und Familienlebens, Eingriff nur, wenn zur Erreichung der im Art 8 Abs 2 MRK genannten Ziele dringend geboten; Eingriff in Privatleben)
§ 20 Abs 1 FrG (Unzulässigkeit eines Aufenthaltsverbotes, Auswirkungen auf Lebenssituation des Fremden und seiner Familie; Interessensabwägung)