§ 18 Abs 1 lit b ForstG (Rodungsbewilligung, Bindung der Gültigkeit an die ausschl Verwendung der Fläche zu einem best Zweck; dingliche Wirkung, Übergang auch der Nebenbestimmung auf Rechtsnachfolger)
§ 172 Abs 6 lit a ForstG (Wiederbewaldungsauftrag, Bestimmtheitserfordernis, bestimmte Baumart)