§ 14 Abs 2 ForstG (Deckungsschutz)
§ 14 Abs 5 lit a ForstG (kein Deckungsschutz erforderlich, wenn nachbarlicher Wald ein Alter von 30 Jahren über der Obergrenze der Hiebsunreife erreicht hat und dessen Eigentümer die Fällungsabsicht mitgeteilt wurde)
§ 17 Abs 2 ForstG (Rodungsbewilligung, Interessenabwägung, Interesse am Deckungsschutz; geringes Gewicht im Fall des § 14 Abs 5 lit a)