§ 17 Abs 2 ForstG (Rodungsbewilligung)
- (dingliche Wirkung der Versagung einer beantragten Rodungsbewilligung)
§ 68 Abs 1 AVG (Bescheid, Rechtskraft; „Identität der Sache“, Modifikation eines Antrages in unwesentl Nebenumständen keine neue Sache, Verkleinerung der beantragten Rodungsfläche, Angebot der Ersatzaufforstung)